In einem Arbeitgeberzusammenschluss werden den Mitgliedsbetrieben die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Ein AGZ arbeitet nicht gewinnorientiert!
Die Arbeitnehmer/-innen werden beim AGZ Soest-Ruhr-Lippe eG eingestellt. Der AGZ stellt den Betrieben die gebuchten und geleisteten Stunden der Mitarbeiter monatlich in Rechnung.
Die Mitarbeiter/-innen des AGZ erhalten den gleichen Stundenlohn wie vergleichbar Beschäftigte der Mitgliedsbetriebe (sofern diese vorhanden sind).Die Kosten für die Betriebe berechnen sich wie folgt: Berechnungsbeispiele | PDF, 430 kB.
Mit diesem Stundensatz sind alle weiteren Kosten abgedeckt.
Das sind insbesondere die Kosten für:
- Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage
- Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung
- Kosten der Lohnabrechnung
- Aufschlag für die Personalbeschaffung
- Weiterbildung
Ebenso darin enthalten sind alle Leistungen des Personalmanagements, das von der Geschäftsführung des AGZ übernommen wird:
- Suche nach geeigneten Mitarbeitern
- Qualifizierung der Mitarbeiter
- Einsatzplanung
- Urlaubsregelung

