Kosten der Mitarbeiterbeschäftigung

In einem Arbeitgeberzusammenschluss werden den Mitgliedsbetrieben die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Ein AGZ arbeitet nicht gewinnorientiert!

Die Arbeitnehmer/-innen werden beim AGZ Soest-Ruhr-Lippe eG eingestellt. Der AGZ stellt den Betrieben die gebuchten und geleisteten Stunden der Mitarbeiter monatlich in Rechnung.

Die Mitarbeiter/-innen des AGZ erhalten den gleichen Stundenlohn wie vergleichbar Beschäftigte der Mitgliedsbetriebe (sofern diese vorhanden sind). 
Die Kosten für die Betriebe berechnen sich wie folgt: Berechnungsbeispiele | PDF, 430 kB.

Mit diesem Stundensatz sind alle weiteren Kosten abgedeckt.

Das sind insbesondere die Kosten für:

  • Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage
  • Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung
  • Kosten der Lohnabrechnung
  • Aufschlag für die Personalbeschaffung
  • Weiterbildung


Ebenso darin enthalten sind alle Leistungen des Personalmanagements, das von der Geschäftsführung des AGZ übernommen wird:

  • Suche nach geeigneten Mitarbeitern
  • Qualifizierung der Mitarbeiter
  • Einsatzplanung
  • Urlaubsregelung

Kontakt

AGZ Soest-Ruhr-Lippe eG
Nottebohmweg 13
59494 Soest

Wir sind für Sie da.
Telefon: 02921/3676-13
Telefax: 02921/3676-20
Mobil:     0170/7995068

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