Die Arbeit des AGZ ist ganz auf die Bedürfnisse der Betriebe zugeschnitten, die Bedarf an Arbeitskräften haben, diese aber nicht zur Gänze auslasten können.
Gemeinsam mit der Geschäftsführung des AGZ wird eine Bedarfsanalyse auf dem Betrieb erstellt, bei der die Qualifikation des/der Mitarbeiters/in und der Umfang des Einsatzes festgelegt wird.
Folgende Einsatzmöglichkeiten bestehen:
- Regelmäßig wiederkehrende Einsätze an einem festgelegten Tag – oder mehreren Tagen – pro Woche bzw. pro Monat
- Bestimmte Tage in einem festen Wochenrhythmus (z. B. in Sauenbetrieben)
- Für saisonale Arbeiten: Tage oder Wochen für einen festgelegten Zeitraum.
- Wochenenddienste und Urlaubsvertretungen in Absprache mit den anderen Einsatzbetrieben
- und andere Varianten – je nach Betrieb und Bedarf!
Schwierig zu realisieren sind einzelne Stunden pro Tag!
Das gilt insbesondere für die Arbeit in Veredlungsbetrieben – und trifft nicht zu für Büro- und hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Zum Kennen lernen arbeitet der Mitarbeiter zunächst einen Tag für den Betrieb kostenlos zur Probe. Drei weitere Probe-Arbeitstage können gegen Bezahlung im Rahmen einer Probemitgliedschaft genutzt werden. Danach wird entscheidet sich der Betrieb, ob der Mitarbeiter dauerhaft eingesetzt und er Mitglied im AGZ wird.
Für jeden Betrieb wird ein Einsatzplan erstellt. Der Betrieb verpflichtet sich vertraglich in einer Abrufvereinbarung, die bestellte Arbeitszeit abzunehmen und zu bezahlen. Es erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung.
Alle Aufgaben des Personalmanagements (Auswahl und Einstellung der Mitarbeiter, Gestaltung der Einsatzplanung, Urlaubsregelung, Krankheitsvertretung, Lohnabrechnung u.a.) übernimmt die Geschäftsführung des AGZ.
Der Betrieb wird Mitglied der Genossenschaft. Ein Genossenschaftsteil beträgt 1.000 Euro und ist zur Hälfte sofort zahlbar.

